Mehr Geld für Erzieherinnen und Erzieher: Kirchliche Gehälter jetzt teilweise höher als die der Kommunen.

Nürnberg, 27. Mai 2020 Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeitende im Sozialdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bekommen zukünftig deutlich mehr Gehalt – und das rückwirkend zum 1. Januar 2020. Das hat die für die Gehälter der kirchlichen Angestellten zuständige Arbeitsrechtliche Kommission jetzt beschlossen. So verdient die Leitung einer Kindertagesstätte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit mindestens 100 Plätzen in der Endstufe 6 zukünftig 4.960 €, bislang waren es 4.694 €.

 

Auch die Bezüge einer Erzieherin oder eines Erziehers, eingruppiert in die Entgeltgruppe 8Z, erhöhen sich zukünftig in der höchstmöglichen Stufe deutlich - von 3.603 € auf 3.934 €. Der Grund: Auch Erzieherinnen und Erzieher können nun in ihrer jeweiligen Gehaltsgruppe in die höchste Erfahrungsstufe 6 aufsteigen. Die Bezüge liegen dann deutlich über der bisher nächsten Stufe 5. Insofern kommen insbesondere langjährige Mitarbeitende in den Genuss deutlich erhöhter Bezüge.

 

Mit diesem Beschluss gilt nun auch für die Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in diesem Feld die sogenannte „Anlage G“, ein Bestandteil des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Dr. Nikolaus Blum, Vertreter der kirchlichen Körperschaften und damit der kirchlichen Arbeitgeberseite in der ARK: „Auf der Suche nach guten Mitarbeitenden konkurrieren wir mit Arbeitgebern, die nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes bezahlen. Mit dem ziehen wir jetzt gleich – oder übertreffen ihn sogar.“ Denn Blum zufolge kann insbesondere die Bezahlung von Leitungskräften nach dem kirchlichen Tarif sogar eine Stufe über dem des kommunalen Tarifs TVöD liegen. 

 

Für den Vertreter der Mitarbeitenden  im kirchlichen Dienst, Klaus Klemm, gehen mit diesem Beschluss langwierige Verhandlungen zu Ende. „Im Vergütungsvergleich sind wir jetzt ganz vorne mit dabei.“ Die Coronakrise hätte die Bedeutung der Mitarbeitenden im Erziehungs- und Sozialdienst noch einmal besonders deutlich gemacht. „Wir freuen uns darum, dass die Bezahlung für die kirchlichen Angestellten ihrer Bedeutung entspricht,“ so Klemm. Die anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst werde damit auch monetär entsprechend gewürdigt, sagte sein Kommissionskollege Blum. „Dass davon insbesondere jene Kollegen und Kolleginnen profitieren, die schon viele Jahre in diesem anspruchsvollen und anstrengenden Beruf arbeiten, freut mich besonders.“

 

Die ARK Bayern 

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.