7,8 Prozent mehr bis 2021 für kirchliche Mitarbeitende. ARK-Bayern übernimmt Ergebnisse des TV-L

Nürnberg/München, 15. Mai 2019. Insgesamt 7,8 Prozent mehr Gehalt bis 2021 erhalten die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, und das rückwirkend zum 1. März 2019. Das hat das zuständige Gremium, die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK), jetzt beschlossen. Die ARK übernimmt für die kirchlichen Angestellten damit den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom März 2019.

Im Einzelnen erhalten Angestellte der Kirche, die nach der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bezahlt werden, rückwirkend ab dem 1. März 2019 3,01 Prozent mehr Lohn, mindestens 100,- €. Ab dem 1. März 2020 steigt der Lohn um weitere 3,12 Prozent, mindestens 90,- €; im Jahr 2021 wird es eine weitere Erhöhung um nochmals 1,29 Prozent, mindestens 50,- €, geben. Auch die Entgelte der Auszubildenden werden erhöht; sie steigen in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 50,- Euro. Anders jedoch als von der Tarifkommission der Länder für den öffentlichen Dienst beschlossen, soll die Jahressonderzahlung, das sogenannte „Weihnachtsgeld“ nicht auf dem Niveau von 2018 eingefroren werden. 

„Die Kirche bleibt damit auch weiterhin als Arbeitgeberin attraktiv“, kommentiert Dr. Nikolaus Blum von der ELKB den Beschluss der ARK. „Denn neben der beachtlichen Gehaltssteigerung profitieren Mitarbeitende der Kirche auch von vielen weiteren Vorteilen. Dazu zählt neben zusätzlichen Feiertagen und der dynamischen Jahressonderzahlung von bis zu 80 Prozent eines Monatslohns auch weiterhin die für die kirchlichen Angestellten beitragsfreie Altersvorsorge durch die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK).“ Auch Klaus Klemm (vkm) bewertet das Ergebnis positiv: „Aus Sicht der Dienstnehmer ist es besonders erfreulich, dass ein „Einfrieren“ des Weihnachtsgeldes verhindert werden konnte. Damit sind angestellte und verbeamtete Mitarbeitende hier auch zukünftig gleichgestellt - anders übrigens als beim Freistaat Bayern. Das ist ein starkes Zeichen für die Dienstgemeinschaft in der ELKB.“

Mitarbeitende der Diakonie in Bayern erhalten bereits seit April 2019 2,6 Prozent mehr Lohn; über die Tarifanpassung im Raum der Diakonie über 2019 hinaus wird die ARK in den kommenden Sitzungen entscheiden. 

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und die Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen ca. 120.000 Mitarbeitende im Freistaat. Sie besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern; davon vertreten jeweils vier die Mitarbeitenden von Diakonie bzw. Kirche, vier weitere vertreten jeweils die kirchlichen Körperschaften und Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt auf dem Verhandlungsweg gemeinsam über Löhne und Gehälter im Raum von Diakonie und Verfasster Kirche in Bayern