3,8 Prozent mehr Gehalt für Mitarbeitende der Diakonie. ARK beschließt deutliche Entgelterhöhung

Nürnberg, 3.7.2019 Die über 90.000 Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern bekommen ab dem 1. April 2020 deutlich mehr Gehalt. Die für die Löhne und Gehälter in Kirche und Diakonie zuständige „Arbeitsrechtliche Kommission“ (ARK) hat eine entsprechende Tarifanpassung beschlossen. Damit wurde für die Diakonie - wie für die Angestellten der Evangelischen Kirche in Bayern bereits im April - auf Basis der Lohnerhöhung der Tarifkommission der Länder (TV-L) eine Einigung zur Entgeltsteigerung erzielt.

 

Anders als im TV-L wird die Jahressonderzahlung (das „Weihnachtsgeld“), die 80% eines Monatsgehaltes beträgt, nicht eingefroren, sondern auch zukünftig entsprechend der Tarifsteigerung angepasst. Die betriebliche Altersvorsorge der Diakonie in Bayern, die EZVK (Evangelische Zusatzversorgungskasse) bleibt für die Mitarbeitenden weiterhin beitragsfrei; die Beiträge werden weiterhin alleine von der Dienstgeberseite getragen.

 

Zukünftig verdient damit eine Fachkraft in der Altenpflege in der Gehaltsgruppe E8 im  ersten Berufsjahr 3.013 Euro (brutto), bislang waren es 2.903 Euro. Dies entspricht einem Jahresgehalt von 38.566 Euro (ohne weitere Zuschläge). Das Gehalt für Sozialpädagogen und -pädagoginnen in der Gehaltsgruppe E10 und mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung steigt von 3844 Euro auf 3991 Euro monatlich oder 51.084 Euro pro Jahr.

 

Die Vergütung der Anerkennungspraktikanten und -praktikantinnen sowie Auszubildende steigt ab dem 1.4.2020 um 50 Euro, bereits ab dem 1.1.2020 haben sie Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr, bislang sind es 29 Tage pro Jahr. Ebenfalls angepasst wurden die Entgelte für die bei der Diakonie angestellten Ärzte und Ärztinnen; für sie gelten rückwirkend zum 1.1.2019 die vom Marburger Bund beschlossenen Tabellenwerte.

 

„Die Verhandlungen waren alles andere als einfach“ kommentiert Günter Popp, der Vorsitzende der Dienstnehmerseite, die Ergebnisse. „Nur durch eine hohe Kompromissbereitschaft war es überhaupt möglich, ein Ergebnis zu erzielen.“ Dennoch zeigt er sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Es war uns wichtig, dass die betriebliche Zusatzversorgung weiterhin von den Dienstgebern getragen wird und damit für die Mitarbeitenden beitragsfrei bleibt, und dieses Ziel konnten wir erneut erreichen.“

 

„Wir sind mit diesem Beschluss bis an das Äußerste gegangen“, so Dr. Günther Bauer (Innere Mission München) für die Seite der Dienstgeber. „Denn jede Gehaltserhöhung muss von uns durch entsprechende Verhandlungen mit den Kostenträgern refinanziert werden.“ Angesichts der hohen Abgaben durch Steuern und Sozialversicherungen für die Mitarbeitenden schlug Bauer eine Steuerentlastung für soziale Berufe mit Gemeinwohlorientierung vor. „Dies würde die Mitarbeitenden entlasten und gleichzeitig den hohen gesellschaftlichen Stellenwert dieser Berufe deutlich machen.“ Sie hätten mehr Netto vom Brutto.

 

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und die Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen ca. 120.000 Mitarbeitende im Freistaat. Sie besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern; davon vertreten jeweils vier die Mitarbeitenden von Diakonie bzw. Kirche, vier weitere vertreten jeweils die kirchlichen Körperschaften und Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt auf dem Verhandlungsweg gemeinsam über Löhne und Gehälter im Raum von Diakonie und verfasster Kirche in Bayern