Willkommen

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.

 

 

 

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Bildrechte Diakonie Bayern

 

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ARK Aktuell

 

Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern

 

München, 01.02.2024 Bereits im Dezember 2023 haben sich Länder und Gewerkschaften auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geeinigt (TV-L). Die in Bayern für Kirche und Diakonie zuständige Kommission hat nun beschlossen, diese Erhöhungen auch für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu übernehmen. Konkret bedeutet dies unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € in 2024 sowie Tarifsteigerungen im November 2024 und April 2025.
Nürnberg, 13.07.2023 Gute Nachrichten für die knapp 100.000 Beschäftigten der Diakonie in Bayern: Ähnlich wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten auch Mitarbeitende der Diakonie im kommenden Jahr einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Die Gehälter steigen ab dem 1. Dezember 2024 zusätzlich um 5,5 Prozent. Die Arbeitsrechtliche Kommission, für Löhne und Gehälter der Beschäftigten in Evangelischer Kirche und Diakonie zuständig, vollzieht damit die Verhandlungsergebnisse im Öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2023 nach.
Im Frühsommer 2023 haben ver.di und die kommunalen Arbeitgeber im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) für die Tarifrunde 2023 (1.1.2023 - 31.12.2024) unter anderem eine einkommenssteuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro (verteilt auf neun Monatszahlungen) sowie ab dem 1. März 2024 eine Entgelterhöhung um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent, insgesamt mindestens aber 340 Euro beschlossen. Viele Mitarbeitende in Kirche und Diakonie fragen sich nun, ob und wann auch für den Geltungsbereich der AVR-Bayern sowie der DiVO vergleichbare Vereinbarungen getroffen werden.
Nürnberg 13.02.2023 Zulagen bis zu 180 Euro im Monat sowie zwei zusätzliche Regenerationstage erhalten Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelischen Kirche in Bayern ab dem 1. Juli 2023. Mit diesem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) erhalten die Mitarbeitenden der Kirche nun weitere Zusatzleistungen, die den im öffentlichen Dienst der kommunalen Träger (TVöD) gewährten entsprechen. „Wir steigern damit als Dienstgeber unsere Attraktivität weiter“, bewertet der Vorsitzende der Fachgruppe Kirche in der ARK, Klaus Klemm, die Entscheidung der Kommission.
Nürnberg, 7. Dezember 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.